Ihre Weiterbildung kann gefördert werden – wir sagen Ihnen wie!

Geförderte Weiterbildung

   

Die Bundesagentur für Arbeit fördert unter bestimmten Voraussetzungen Ihre berufliche Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten. Dafür stehen unterschiedliche Fördermittel
bereit. Wir sagen Ihnen, wie Sie davon profitieren können und ebnen Ihnen den Weg für Ihre berufliche Zukunft.

 

Förderung Arbeitsloser

 

Förderung Arbeitnehmer

  1. aktuelle Lehrgänge Management
  2. aktuelle Lehrgänge Technik
  3. Bildungsgutschein - Wie funktionierts?

 

  1. ältere Arbeitnehmer
  2. geringqualifizierte Arbeitnehmer
  3. Übersicht AZWV-zugelassene Lehrgänge

Weiterbildung in Kurzarbeit 

 

Wichtiges auf einen Blick

  1. geringqualifizierte Kurzarbeiter
  2. qualifizierte Kurzarbeiter
  3. Übersicht AZWV-zugelassene Lehrgänge

 

  1. Ansprechpartner [ PDF 156 kB ]
  2. Förderung der beruflichen Weiterbildung [ PDF 89 kB ]
  3. Zuschuss-Konfigurator


   


   

Wer kann gefördert werden?

  • Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
  • Beschäftigte, die derzeit als gering qualifiziert gelten
  • Ältere Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr in Unternehmen bis 250 Beschäftigte
  • Beschäftigte in der Kurzarbeitphase

Wichtig für Sie:

Wir sind ein nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassener Träger. Unsere zugelassenen Weiterbildungen können deshalb mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Vor Beginn der Weiterbildung müssen Sie dafür eine Beratung durch die für Sie zuständige Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.

 


   

 

 

Franz Beer

Tel.: 0911 6557-237

 

 

Markus Kuschka

Tel.: 0911 6557-239


   

Zuschuss-Konfigurator

Mit dem Konfigurator geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über Zuschüsse und Förderungen für die berufliche Weiterbildung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Füllen Sie einfach die folgenden vier Felder aus und Sie erhalten alle Möglichkeiten genannt, wie Sie die Kosten für Ihre Weiterbildungen reduzieren können.


   
In welchem Bundesland wohnen Sie oder Ihre Mitarbeiter?

Wo liegt Ihre hauptsächliche Arbeitsstätte oder die Ihrer Mitarbeiter?

Erklärung:

Zuschüsse und Förderungen gibt es von Bund und Länder. Die Gewährung ist oft abhängig vom Wohnort und/oder der Arbeitsstätte des Teilnehmers.

Welchen Status haben Sie oder Ihre Mitarbeiter im Unternehmen?
Wie groß ist das Unternehmen für das Sie arbeiten oder das Sie führen?

Erklärung:

Zuschüsse und Förderungen sowie deren Höhe richten sich nach Personenkreis und nach der Größe des Unternehmens.

 


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Kontakt


Kompetenz Center "Geförderte Maßnahmen"

T 0911 6557-235

F 0911 6557-238

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