Förderung für Arbeitslose
Sie sind arbeitssuchend und möchten mit einer Weiterbildung Ihre Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt erhöhen? Dann sind wir für Sie die Richtigen.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt entsprechend gesetzlicher Bestimmungen (SGB III = Drittes Sozialgesetzbuch) die Kosten für Fortbildungen und Umschulungen durch einen Bildungsgutschein. Durch SGB III-Förderung sind die Lehrgänge der Agenturen für Arbeit in der Regel für Sie komplett kostenfrei. Das heißt, wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, werden die Weiterbildungskosten und Ihr Unterhaltsgeld übernommen.
Unser Angebot für Sie: |
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Unsere Schulungen bereiten Sie auf gesuchte Qualifikationen vor und vermitteln Kenntnisse, die auf dem Arbeitsmarkt aktuell nachgefragt werden, z.B. der Vertriebsmanager Europa. Vielfältige Themen und Schulungsmodelle stehen bereit, vom mehrwöchigen Trainingskurs bis hin zur Umschulung.
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote |
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Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
Alle Lehrgänge, die Sie als Arbeitssuchende oder Arbeitsuchender besuchen können, unterliegen einem strengen, von der Bundesagentur für Arbeit gesteuerten Zulassungsverfahren. Damit wird deren Qualität sichergestellt. | Was: Übernahme der Weiterbildungskosten
Für wen: Arbeitssuchende
Für was: Berufliche Weiterbildung
Wieviel: 100% der Weiterbildungskosten |



