Staatliche Förderung für Güterkraftverkehrs-unternehmen
Schnell schalten, Förderung mitnehmen, voraus fahren.
Das Bundesverkehrsministerium hat die Antragsfristen der Förderprogramme De-Minimis (DM) sowie Aus- und Weiterbildung (AW) für das Jahr 2012 vorverlegt. Die Anträge können bereits ab dem 01. Oktober gestellt werden. Allerdings enden die Beantragungsfristen auch früher:
Für Aus- und Weiterbildung endet diese nun am 15. Januar und die des De-Minimis Förderprogramms am 28. Februar 2012.
Kraftverkehr, Spedition, Transportunternehmen, Verkehrsbetriebe: Unternehmen, die in diesen Branchen tätig sind, können von einem groß angelegten Förderprogramm des Staates mit vorteilhaften Zuschüssen profitieren.
Wer wird gefördert?
Die TÜV SÜD Akademie bietet Ihnen Beratung und Unterstützung zu den einzelnen Förderpaketen, wie beispielsweise dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz – (BKrFQG). Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen bei der Antragstellung für die staatlichen Zuschüsse und schnüren Ihr ganz persönliches Weiterbildungspaket, für das Sie mit Geld aus dem aktuellen Fördertopf rechnen können. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Güterverkehr (www.bag.bund.de ).
Handeln Sie deshalb sofort! Ihren zuständigen Berater finden Sie hier!

Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung kann auch über dieses Programm staatlich gefördert werden. | Was: Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung Für wen: Beschäftigte aus Güterkraftverkehrs-Unternehmen Für was: Allgemeine berufliche Weiterbildung Wieviel: Bis zu 70% der Seminargebühr |

