Weiterbildung in Kurzarbeit (geringqualifizierte Kurzarbeiter)
In Kurzarbeit? Jetzt weiterbilden!
Weiterbildung von Beschäftigten in Kurzarbeit war noch nie so kostengünstig wie jetzt! Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die direkten Lehrgangskosten in einem eigens aufgelegten Förderprogramm.
Wer wird gefördert?
Geringqualifizierte Beschäftigte aus Klein-, Mittel- und Großunternehmen, die saisonales oder konjunkturelles Kurzarbeitergeld beziehen .
Geringqualifiziert sind Arbeitnehmer/-innen, wenn sie zwar über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können.
Für qualifizierte Kurzarbeiter/-innen ist ein eigenes Programm aufgelegt worden, mit dem die berufliche Weiterbildung mitfinanziert werden kann. Hier finden Sie die Infomationen dazu.
Was wird gefördert?
- Berufliche Weiterbildungen, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
- Weiterbildungen oder Teilqualifikationen, die zu einer deutlichen Verbesserung der beruflichen Kompetenz der Beschäftigten führen
Was und wie viel wird erstattet?
- 100% der direkten Lehrgangskosten
- Fahrkosten nach dem Bundesreisekostengesetz und ggfs. Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
- Kinderbetreuungskosten
Wie erfolgt die Förderung?
- Begründung des Qualifizierungsbedarfes und Antrag sowie Entscheidung über Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Agentur stellt einen Bildungsgutschein aus
- Anmeldung zum Seminar oder Lehrgang und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
- Teilnahme an der Weiterbildung
- Wir rechnen die Kosten für den Lehrgang direkt mit der Agentur für Arbeit ab
Was ist noch zu beachten?
- Die Weiterbildung soll grundsätzlich innerhalb der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld enden.
- Der Antrag muss unbedingt vor der Anmeldung zur Weiterbildung gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist leider ausgeschlossen.
Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
Wer als Arbeitgeber seine Mitarbeiter/-innen in Kurzarbeit mindestens während der Hälfte der ausgefallenen Zeit weiterqualifiziert, erhält 100% der Sozialversicherungsbeiträge vom Staat erstattet! | Was: Übernahme der Kosten für die Qualifizierung während Kurzarbeit Für wen: Geringqualifizierte Arbeitnehmer in Kurzarbeit Für was: Allgemeine und spezifische Weiterbildungen Wieviel: Bis zu 100% der direkten Weiterbildungskosten |

