Weiterbildung in Kurzarbeit (qualifizierte Kurzarbeiter, ESF)
In Kurzarbeit? Jetzt weiterbilden!
Weiterbildung von Beschäftigten in Kurzarbeit war noch nie so kostengünstig wie jetzt! Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst die direkten Lehrgangskosten in einem eigens aufgelegten Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Wer wird bezuschusst?
Die Zuschüsse dieses Programmes stehen qualifizierten Beschäftigten offen, die saisonales oder konjunkturelles Kurzarbeitergeld beziehen aus Klein-, Mittel-, und Großunternehmen.
Für geringqualifizierte Kurzarbeiter steht ein weiteres Programm zur Verfügung, mit dem Weiterbildungskosten sogar zur Gänze erstattet werden können. Hier finden Sie Informationen dazu.
(Geringqualifizierte Beschäftige können über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch, auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit können sie eine entsprechende Beschäftigung gemäß der Ursprungsausbildung nicht mehr ausüben.) Nähere Einzelheiten der Definition "Geringqualifizierte Beschäftigte" geben wir Ihnen gerne in einem Gespräch.
Was wird bezuschusst?
Was und wie viel wird erstattet?
Abhängig von der Art der Weiterbildung, der Betriebsgröße und dem Personenkreis werden Arbeitgebern die direkten Kosten für die Weiterbildung anteilig erstattet.
Unternehmen < 50 Mitarbeiter
- allgemeine Schulungsinhalte: max. 80%
- spezifische Schulungsinhalte: max. 45%
Unternehmen <250 Mitarbeiter
- allgemeine Schulungsinhalte: max. 70%
- spezifische Schulungsinhalte: max. 35%
Unternehmen >250 Mitarbeiter
- allgemeine Schulungsinhalte: max. 60%
- spezifische Schulungsinhalte: max. 25%
Benachteiligte Arbeitnehmer (z.B. Menschen mit Behinderungen, Arbeitnehmer bis 25 Jahre, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen, ältere Mitarbeiter ab 50 Jahre, etc.) können zusätzlich 10% erhalten, allerdings gilt die absolute Höchstgrenze von 80% Preisnachlass weiterhin.
Wie erfolgt die Förderung?
Was ist noch zu beachten?
Die Weiterbildung soll innerhalb der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld abgeschlossen sein. Im Einzelfall kann die Agentur für Arbeit aber über eine Anschlussfinanzierung entscheiden. Darüber hinaus muss der Antrag vor Seminarbeginn gestellt sein, da eine nachträgliche Förderung nicht möglich ist.
Bitte informieren Sie uns unbedingt vor der Beantragung und Anmeldung, dass Sie von diesem Programm Gebrauch machen wollen. Wir können Ihnen dann die nötigen Informationen geben, die Sie von uns benötigen, um den Antrag so schnell wie möglich einreichen zu können.
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
Noch Fragen?
Gerne berät Sie einer unserer Experten zur Weiterbildungsfinanzierung mit öffentlichen Mitteln. Rufen Sie uns einfach an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite oder sagen Sie uns hier wie wir Sie erreichen können.
| Wußten Sie schon? | In Kürze | |
Wer als Arbeitgeber seine Mitarbeiter/-innen in Kurzarbeit mindestens während der Hälfte der ausgefallenen Zeit weiterqualifiziert, erhält 100% der Sozialversicherungsbeiträge vom Staat erstattet! | Was: Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit Für wen: Qualifizierte Arbeitnehmer Für was: Allgemeine und spezifische Qualifizierungsinhalte Wieviel: bis zu 80% |

