Abfall

  

Modulares Lehrgangskonzept – Fachkundenachweis nach KrW-/AbfG

Sowohl die Transportgenehmigungsverordnung als auch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fordern einen Fachkundenachweis für verantwortliche Personen in Abfalleinsammlungs- und Transportbetrieben bzw. in Entsorgungsfachbetrieben. Zudem bestimmt der Gesetzgeber, dass Abfallbeauftragte geschult sein sollen.

Ziel der Lehrgänge ist es, dass Sie in möglichst geringer Zeit und mit vertretbarem Aufwand die gesetzlich geforderten Nachweise erwerben und durch Fortbildungen aufrecht erhalten können. Dabei bekommen Sie nützliche Tipps und Tricks für Ihre betriebliche Praxis durch erfahrene und kompetente Referenten.

Ihr Nutzen
  • Staatlich anerkannte Lehrgänge
  • Aus der Praxis für die Praxis
  • Möglichkeit in gestaffelter Form drei Abschlüsse zu erzielen
  • Aufrechterhaltung Ihres Fachkundenachweises durch Fortbildungslehrgänge
  • Modulares Lehrgangskonzept – Fachkundenachweis nach KrW-/AbfG

     


      

    2112105 Staatlich anerkannter Fachkundelehrgang für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV

    • Sie als Verantwortlicher erwerben die von der EfbV geforderten Fachkenntnisse.
    • Sie gewinnen Rechtssicherheit durch Kenntnis der für Entsorgungsbetriebe geltenden Vorschriften.
    • Sie erhalten wertvolle Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Auflagen.
    1. Hier erfahren Sie mehr

    2112106 Staatlich anerkannter Fachkundelehrgang für verantwortliche Personen in Abfalleinsammlungs- und Transportbetrieben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 TgV

    • Sie als Verantwortlicher erwerben die von der TgV geforderten Fachkenntnisse.
    • Sie erhalten umfassende Kenntnis der für Ihren Betrieb geltenden abfallrechtlichen Vorschriften.
    • Sie haben konkrete Anleitungen zur Umsetzung der gesetzlichen Auflagen.
    1. Hier erfahren Sie mehr

    2112108 Fachkundelehrgang für Betriebsbeauftragte für Abfall (Grundlage KrW-/AbfG - nach Novellierung KrWG)

    • Sie erwerben die geforderte Qualifikation, um als Betriebsbeauftragter für Abfall tätig werden zu können.
    • Sie erhalten fundierte rechtliche und praktische Fachkenntnisse für Ihre Arbeit.
    • Sie beseitigen Abfall rechtskonform und sicher.
    1. Hier erfahren Sie mehr

    2112116 Fortbildung für verantwortliche Personen gemäß § 6 TgV und § 11 EfbV und für Betriebsbeauftragte für Abfall nach KrW-/AbfG (nach Novellierung KrWG)

    • Sie weisen die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Fortbildung nach.
    • Sie kennen die aktuellen Neuerungen und Trends im Entsorgungsbereich.
    • Sie erörtern Problemstellungen aus Ihrer Praxis.
    1. Hier erfahren Sie mehr


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    Karin Seidel

    T 089 5791-2652

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