Interview: REACH als Marketinginstrument nutzen
Am 1. Juni startete die Vorregistrierungsphase von REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Die neue EU-Verordnung macht Hersteller, Importeure und Anwender für den sicheren Umgang mit Chemikalien verantwortlich. Was das heißt, erklärt Dr. Dieter Reiml, REACH-Experte bei TÜV SÜD Industrie Service.
Herr Dr. Reiml, warum REACH? Ziel von REACH ist es, eine EU-einheitliche Chemikalien-Gesetzgebung zu schaffen. Die neue Verordnung will sicher stellen, dass in der EU nur Stoffe hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht schädigen. Damit geht - das ist neu - die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien von den staatlichen Stellen jetzt weitgehend auf die Industrie über: Jeder, der eine Chemikalie in einer Menge von über einer Tonne pro Jahr produziert oder importiert, muss sie registrieren lassen. |
Hersteller, Importeur oder Anwender – wer muss registrieren lassen?
Registrierungspflichtig sind grundsätzlich diejenigen, die die Chemikalie in Verkehr bringen, also der Hersteller oder Importeur. Ein Unternehmen, das die Chemikalie auf dem EU-Markt nur kauft, um sie zu verwenden oder zu verarbeiten, wird als „nachgeschalteter Anwender“ („downstream user“) bezeichnet. Er muss überprüfen, ob ihre Verwendung bei der Registrierung berücksichtigt ist. Wenn nicht, sollte er den Hersteller auffordern, die Anwendung des Stoffes aufzunehmen – ansonsten ist für diese Anwendung der Stoff nicht mehr zugelassen.
Wie geht man bei der Registrierung am besten vor?
Zunächst einmal sollte sich ein Unternehmen seiner Rolle in der Kette der Akteure bewusst werden - für jeden einzelnen Stoff: Bin ich Importeur oder nachgeschalteter Anwender oder nur Händler oder Verbraucher? - Das macht klar, bei wem die Pflicht zur Registrierung liegt.
Der nächste Schritt ist die Vorregistrierung: Die Frist begann am 1. Juni 2008 und endet am 1. Dezember 2008. Sie ist die Voraussetzung dafür, die Übergangsfristen für die Weiterverwendung des chemischen Stoffes bis zur erfolgten Registrierung in Anspruch nehmen zu dürfen - daher sollte man unbedingt davon Gebrauch machen. Für die Vorregistrierung werden nur wenige Daten benötigt, sie sind bei der ECHA einzureichen, der neu gegründeten Europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki.
Für die Registrierung muss der Registrant innerhalb bestimmter Fristen ein Registrierdossier einreichen; die ECHA stellt hier kostenlos Software zur Verfügung. - Ohne Registrierung ist nach Ablauf der Fristen eine weitere Verwendung ausgeschlossen.
Wie sehen die Registrierungsfristen aus?
Die Fristen hängen davon ab, in welcher Menge ein Registrant einen Stoff herstellt oder importiert und ob er bestimmte gefährliche Eigenschaften hat: Sie reichen von Ende 2010 bis Mitte 2018.
Wie sollte man mit außerhalb der EU hergestellten Chemikalien umgehen?
Grundsätzlich sollte man – das raten wir – bei Stoffen, die außerhalb der EU hergestellt werden, den Hersteller zur Registrierung bewegen. Er hat die Möglichkeit, einen Alleinvertreter innerhalb der EU zu benennen, der für ihn die Registrierung durchführt. Mittlerweile sind wir von der TÜV SÜD Industrie Service von vielen Herstellern außerhalb der EU als Alleinvertreter benannt worden.
Mit welchen Registrierungs-Gebühren muss man rechnen?
Die ECHA hat eine neue Gebührenliste veröffentlicht: Für die Vorregistrierung werden keine Gebühren verlangt. Bei den Registrierungskosten gibt es Staffelungen: im Bereich weniger hundert bis zu einigen Zehntausend Euro pro Stoff. Dazu kommen Kosten für die Erstellung des Registrierdossiers. Die Testkosten für die Gewinnung der erforderlichen Daten können stark schwanken: Häufig liegen sie im Bereich weniger Zehntausend Euro - in Extremfällen aber bei nahezu Null oder einer halben Million.
Wie beurteilen Sie REACH – ist sie für die deutsche Chemieindustrie von Vor- oder Nachteil?
Harmonisierte Risikobewertungs- und Kommunikationsstandards bieten durchaus Vorteile: In unserer Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Unternehmen, veranlasst durch REACH, frühere Defizite in ihrem Chemikalien-Management erkennen und abstellen. Ich sehe voraus, dass Unternehmen REACH als Marketinginstrument nutzen werden, wenn sie eine Bestätigung vorlegen können, dass ihr Unternehmen oder ihr Erzeugnis REACH-konform ist.
Die TÜV SÜD Akademie bietet zu REACH eine 1-tägige Schulung und jetzt neu: auch einen 1-Tages-Workshop an. Warum?
Es besteht immer noch erheblicher Informationsbedarf bei den betroffenen Unternehmen – und der offizielle Helpdesk wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Unternehmen aber müssen ihre Geschäftsrisiken erkennen und lösen. Den Workshop bieten wir an, da viele Unternehmen die Regelung zwar kennen, aber bei der praktischen Umsetzung häufig mit Problemen konfrontiert sind. Mit der praxisfokussierten Herangehensweise im Workshop haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Lösungswege für ihre individuellen Problemstellungen zu erarbeiten.

