Volle Fördertöpfe für Energieberatung
Energieberater sind gefragter denn je: Um zu energetischen Sanierungen zu motivieren, werden Energieberatungen stärker gefördert. Von BAFA bis KfW - ein Überblick über aktuelle und geplante Fördermaßnahmen.
| Seit 1. Mai gelten bessere Konditionen für die Vor-Ort-Beratung, bei welcher der Zustand eines Gebäudes hinsichtlich Energieverbrauch beurteilt wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) fördert diese Beratung jetzt für Wohngebäude, deren Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde (vorher 1984/89). Der Zuschuss für die Beratung beträgt nun 300 Euro (vorher 175 Euro) für Ein- und Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für Hinweise zur Stromeinsparung wird erstmals ein Bonus von weiteren 50 Euro gezahlt; er kann durch thermografische Untersuchungen nochmals um 100 Euro gesteigert werden. Ebenfalls neu: Für separate Thermografiegutachten gibt es 150 Euro. In jedem Fall gilt: Der Förderbetrag ist auf 50 Prozent der Brutto-Beratungskosten gedeckelt. Gelder gibt es solange die Fördertöpfe voll sind und bis längstens 31.12.2009. |
Der Antrag muss vor Beginn der Beratung von einem qualifizierten Vor-Ort-Energieberater an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gerichtet werden. Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch fachkompetente und vom BAFA anerkannte Energieberater. Ebenfalls erleichtert: Den Antrag auf Förderung per Internet zu stellen.
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) will das BMWI zusammen mit der KfW Förderbank zum Energiesparen animieren: Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU will Energieeffizienzberatungen mit Zuschüssen unterstützen (ERP – Energieeffizienzprogramm): Die Beratung soll Schwachstellen bei der Energieverwendung aufzeigen und Vorschläge für energiesparende Verbesserungen machen. Dazu werden unter anderem Haus- und Energietechnik sowie Gebäudehülle und Maschinenpark betrachtet. Auf der Beratung basierend können dann auch Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen beantragt werden. Für eine ein- bis zweitägige Initialberatung erhalten Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent des vereinbarten Tageshonorars, das heißt maximal 640 Euro pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 Euro. Für die ausführlichere Detailberatung erhalten sie einen bis zu 60-prozentigen Zuschuss des förderfähigen Tageshonorars, das heißt 480 Euro pro Tag bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Achtung: Konditionen könnten sich kurzfristig ändern, dazu bitte aktuelle Bedingungen auf den Internet-Seiten der KfW Förderbank nachlesen (Link siehe unten). Voraussetzung für eine Tätigkeit im Rahmen der Energieeffizienzberatung ist eine Listung in der KfW-Beraterbörse: Dazu notwendig ist unter anderem ein Fach-/bzw. Hochschulstudiums in den Ingenieur- oder Naturwissenschaften, eine Zusatzqualifikation in Energieberatung durch Zertifikate oder Kurse und drei Jahre Erfahrung in der Energieberatung.
Mehr zur Vor-Ort-Beratung finden Sie auf den Internet-Seiten des BAFA.
Die aktuellen Konditionen des ERP – Energieeffizienzprogramm erfahren Sie auf der Homepage der KfW Förderbank.

