Für Schutzengel: zwei neue Seminare Explosionsschutz
Schlosser und Anlagemonteure müssen ab jetzt nicht mehr unnötig elektrischen Explosionsschutz büffeln: Die TÜV SÜD Akademie hat den Kurs „Befähigte Personen für nichtelektrischen Explosionsschutz“ entwickelt. Auch an die bereits tätigen Befähigten Personen hat man gedacht: Sie bringen ihr Wissen mit einem 1-Tages-Kurs auf Vordermann.
Bislang gab es nur den Lehrgang 1611226: „Befähigte Personen für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15 BetrSichV“. Das Problem: Einer der Schwerpunkte des Kurses ist der elektrische Explosionsschutz. Der ist aber für Nicht-Elektrofachkräfte wie Schlosser oder Anlagenmonteure nur wenig interessant, da sie ja nur Prüfungen zum nichtelektrischen Explosionsschutz durchführen können. Aus diesem Grund hat die TÜV SÜD Akademie nun zusätzlich den neuen, speziell für diese Zielgruppe zugeschnittenen Lehrgang entwickelt „Befähigte Personen für die Prüfungen zum nichtelektrischen Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15 BetrSichV“ (1611227).
| Laut Betriebssicherheitsverordnung § 14 Absatz 1-3 und § 15 müssen überwachungsbedürftige Anlagen wie zum Beispiel Anlagen in explosions-gefährdeten Bereichen, die Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 94/9/EG sind bzw. beinhalten, erstmalig, nach einer wesentlichen Veränderung und in bestimmten Fristen wiederkehrend geprüft werden. Prüfungen an Geräten, Schutzsystemen sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG bei überwachungs-bedürftigen Anlagen in explosionsgefährdenden Bereichen können neben einer zugelassenen Überwachungsstelle auch von Befähigten Personen durchgeführt werden. Als Befähigte Person gilt, wer die Anforderungen der Technischen Regel Betriebssicherheit (TRBS) 1203 Teil 1 erfüllt. Neben Berufsausbildung und Berufserfahrung muss die Befähigte Person über die im einzelnen erforderlichen Kenntnisse des Explosionsschutzes sowie der relevanten technischen Regelungen verfügen. |
Diese Kenntnisse vermittelt die TÜV SÜD Akademie: Der neue zweitägige Lehrgang schult das erforderliche Know-how, um als Befähigte Person zum nichtelektrischen Explosionsschutz gemäß der Betriebssicher-heitsverordnung tätig werden zu können: Die Teilnehmer lernen die betreffenden technischen Regeln, die rechtlichen Hindergründe und die einzuhaltenden Vorschriften kennen. Sachverständige und Dozenten aus der freien Wirtschaft vermitteln das umfangreiche Wissen praxisnah. Beispiele erleichtern es, das Gelernte sofort im betrieblichen Alltag umzusetzen.
Für die Personen die Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz gemäß TRBS Punkt 2.3 Teil 1 aktualisieren möchten, gibt es nun auch ein Weiterbildungsseminar: Der neue Ein-Tages-Kurs „Weiterbildung Befähigter Personen für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15 BetrSichV“ kommt der gesetzlichen Forderung nach: Er frischt das nötige Fachwissen auf und informiert über die Änderungen der technischen Regeln sowie die aktuell einzuhaltenden Vorschriften.

