Sorglos fliegen: Seminar Fliegende Bauten am 8.12.
Schneller, höher, spektakulärer – Fahrgeschäfte bieten ihren Fluggästen jedes Jahr mehr Nervenkitzel. Das Seminar der TÜV SÜD Akademie und TÜV SÜD Industrie Service wünscht allen einen guten Flug: Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden erfahren am 8. Dezember in München alles, was sie für die Prüfung von Fliegenden Bauten wissen müssen.
Ob nostalgisches Kettenkarussell, Riesenrad, Luftschaukel oder Achterbahn mit Loopings: Fliegende Bauten waren schon immer Publi-kumsmagneten - und sind jedes Jahr um einige Attraktionen reicher. Damit der Flugspaß im Dauereinsatz sicher und zuverlässig funktio-niert, gelten für wiederholt aufgestellte und abgebaute Fahrgeschäfte besondere recht-liche, statische und bauliche Anforderungen. Um Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden, die für die Genehmigung oder Prüfung zuständig sind, umfassend über Rechte und Pflichten zu informieren, bietet die TÜV SÜD Akademie das Ein-Tages-Seminar „Fliegende Bauten“.
Es findet am 8. Dezember in München statt – diesmal mit dem Schwerpunkt Baurechtliche Behandlung von Fliegenden Bauten.
Die TÜV SÜD Sachverständigen vermitteln einen Überblick über das bauaufsichtliche Sonderverfahren, die Richtlinie für den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten unter Berücksichtigung gängiger Euronormen wie die EN 13814 und das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). In diesem Zusammenhang kommen auch Freizeitparks zur Sprache. Die Vorgehensweisen bei den Prüfungen (Gebrauchsabnahme und Verlängerungsprüfung) und Erfahrungen im Bezug auf häufige Mängel werden ausführlich erläutert. Dabei werden praxisnah Fallbeispiele und Prüfbuchauszüge anhand unterschiedlicher Fahrgeschäfte behandelt. Weitere Themen sind die erforderlichen Nachrüstungs-Maßnahmen an einzelnen Anlagen und die aktuellen Beschlüsse der Obersten Baubehörden (ARGEBAU). Auch das Thema Haftung wird beleuchtet: Hersteller, Betreiber, Behörden – wer haftet wann? Zum Abschluss werden Kenntnisse ergänzt und Fragen beantwortet, die sich zum Thema Ausführungsgenehmigung von Fliegenden Bauten ergeben

