EU will EMAS viel attraktiver machen
Die Europäische Union will die Zahl der nach dem Umweltmanagementsystem EMAS registrierten Unternehmen deutlich erhöhen: von 5.000 Registrierungen auf 23.000 in fünf Jahren – das ist das Ziel von EMAS III, der Neufassung der Verordnung, die jetzt als Entwurf vorliegt. Ebenfalls geplant: die Effizienz des Systems soll optimiert werden.
Die Zahl der nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) registrierten Organisationen stagniert bei etwas mehr als 5.000 Registrierungen. Das will die EU-Kommission jetzt ändern: In fünf Jahren möchte sie 23.000 EMAS-registrierte Standorte haben, in zehn Jahren sollen es 35.000 sein. Zur Information: Im EU-Vergleich liegt Deutschland mit über 1.400 EMAS-Organisationen und circa 1.850 Standorten an der Spitze. An zweiter Stelle folgt Spanien mit ca. 1.000 Organisationen und mehr als 1.200 Standorten. Auf Platz 3 ist Italien mit etwa 850 Organisationen und mehr als 1.200 Standorten.
Die Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung wurde von der Europäischen Union entwickelt für Organisationen, die ressourcenschonend und umweltverträglich arbeiten wollen. Dazu haben die teilnehmenden Organisationen eine Umwelterklärung zu veröffentlichen, in der sie unter anderem über ihre Auswirkungen auf die Umwelt, ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele berichten. Die Erklärung wird von einem unabhängigen Umweltgutachter auf ihre Richtigkeit hin überprüft und ist jährlich zu aktualisieren. Organisationen, die die Überprüfung erfolgreich durchlaufen, können sich in das EMAS-Register eintragen lassen und dürfen das Logo des EMAS führen.
Mehr Attraktivität und Effektivität des UM-Systems soll jetzt die Neufassung der „Verordnung Nr. 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ erreichen: EMAS III wurde im Juli diesen Jahres als Vorschlag von der Europäischen Kommission veröffentlicht und soll 2010 in Kraft treten. Dazu wurden eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen entwickelt: So konkretisiert und verschärft die Verordnung die Pflicht, Umweltvorschriften einzuhalten und stärkt hierzu den Beitrag der Gutachter.
Auch die Umweltberichterstattung soll verbindlicher werden: EMAS-Organisationen müssen über ihre Umweltleistung künftig anhand von Kernindikatoren berichten, wie Energieeffizienz, Material- und Ressourceneffizienz, Abfall, Emissionen und Flächenverbrauch. Zudem wird auf die Anwendung bewährter UM-Praktiken stärker hingewirkt, hierfür arbeitet die Kommission Referenzdokumente aus. Deren Anwendung ist zwar nach wie vor freiwillig, die Gutachter müssen sie jedoch bei der Bewertung berücksichtigen. Darüber hinaus werden die Bestimmungen und Verfahren für die Akkreditierung und Begutachtung harmonisiert und festgelegt. Und: künftig soll die Teilnahme von Organisationen außerhalb der Gemeinschaft gestattet sein.
Ein Hebel um die Zahl der Registrierungen zu erhöhen sollen die EMAS-registrierten Organisationen selber sein. Sie sollen künftig bei der Wahl der Zulieferer und Dienstleister auf Umweltmanagement achten. Damit sich EMAS auch lohnt, besonders für Klein- und Mittelständische Unternehmen, wird das Verfahren vereinfacht, die Gruppenregistrierung erleichtert und die Kosten für kleine Organisationen verringert. Zudem sollen die Bestimmungen für den Einsatz des EMAS-Zeichen vereinfacht werden und bestehende Beschränkungen aufgehoben werden. Die Regierungen der EU haben jetzt die Aufgabe zu prüfen, wie sie die Vorschläge umsetzen: den Verwaltungsaufwand reduzieren, zum Beispiel durch eine längere Geltungsdauer. Zudem sollen Sie über attraktive Geldanreize in Form von Finanzierungsmitteln oder steuerlichen Anreize nachdenken. Weitere Maßnahmen, um EMAS mehr publik zu machen: Die Werbung für EMAS, EMAS-Preise und Informationskampagnen auf EU und nationaler Ebene sollen verstärkt werden.
Mehr zum Umweltmanagementsystem EMAS finden Sie auf der EMAS-Homepage der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses unter www.emas.de.

