Weiterbildung für Omnibus- und Lkw-Fahrer/-innen nach dem neuen BKrFQG

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

  

Seminare Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz der TÜV SÜD Akademie GmbH

Das neue BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.

Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen.Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z. B. pro Jahr eine Schulung).

 

 Sie wollen:

- Alle Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gesetzeskonform nach BKrFQG weiterbilden

- Ausfallzeiten durch Weiterbildungsmaßnahmen zum EU Berufskraftfahrer (EU BKF) minimieren

Wir verraten Ihnen wie's funktioniert!



  


  
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Klaus Häpp

T 0931 359516-12

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