Weiterbildung für Omnibus- und Lkw-Fahrer/-innen nach dem neuen BKrFQG
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Das neue BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.
Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen.Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z. B. pro Jahr eine Schulung).
Sie wollen: |
| - Alle Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gesetzeskonform nach BKrFQG weiterbilden - Ausfallzeiten durch Weiterbildungsmaßnahmen zum EU Berufskraftfahrer (EU BKF) minimieren |
Wir verraten Ihnen wie's funktioniert!




