Sondermaschinen
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bringt Änderungen bei der Risikobeurteilung und im Konformitätsverfahren
Für neue und wesentlich veränderte Maschinen, Anlagen und unvollständige Maschinen gelten verbindliche Mindestanforderungen.
TÜV SÜD ist Ihr Experte beim Thema "CE-Konformität von Sondermaschinen".
Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsangebot:
- Unterstützung bei der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
- Beratung zur Anwendbarkeit und Auslegung von Normen
- Durchführung bzw. Moderation von Risikobeurteilungen nach EN 14121 und Empfehlung von Sicherheitsmaßnahmen
- Bewertung sicherheitsgerichteter Steuerungen nach EN 13849 oder EN 62061
- Beratung und Bewertung sicherheitsrelevanter Teile der technischen Dokumentation, insbesondere von Betriebsanleitungen im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie, Anhang I
- Prüfung der technischen Ausführung von Maschinen und Anlagen auf Übereinstimmung mit sicherheitstechnischen Anforderungen
Ihre Vorteile: |
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