Vergnügungsparks / Fahrgeschäfte / Fliegende Bauten
Fahrgeschäfte und Fliegende Bauten sind nach nationalen und internationalen Regelungen in einer Erstprüfung und in regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen auf den Erhaltungszustand und die Betriebssicherheit zu beurteilen. Technische Prüfgrundlagen sind die DIN 4112 und die DIN EN 13814. In Österreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz sind Prüfungen jeweils auf Basis der nationalen Verordnungen durchzuführen. In England sind die Anforderungen des HSG 175 zu beachten.
| Mehr Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit & Qualität durch Fachkompetenz |
- Betreiber und Hersteller "Fliegender Bauten" begleiten wir von der Beratung beim Einkauf oder Projektentwurf, über die Prüfung der technischen Unterlagen und die Erstabnahme bis hin zur amtlichen Ausführungsgenehmigung.
- Für Betreiber von Freizeitparks nehmen wir die Prüfung der Berechnungen und Pläne vor, führen die Abnahmeprüfung durch, prüfen die Anlagen regelmäßig und bestätigen deren Sicherheit.
- Parks und Schaustellern bieten wir bereits mit der Erstabnahme im Werk Sicherheit und Qualität und betreuen sie auch bei den regelmäßigen Prüfungen zur Verlängerung der Betriebsgenehmigung.
- Betreibern von Freizeitparks bieten wir das Zertifikat "Fit for Kids", damit Sie zeigen können, dass Ihr Freizeitpark kinderfreundlich und auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet ist.
- Wir erteilen Zulassungen für das Oktoberfest in München.
- Unsere Ingenieure prüfen Vergnügungsanlagen und Parks weltweit - in Dänemark, Frankreich, Italien, Holland, Norwegen, Schweden, in Hongkong, den USA und Kanada - und selbstverständlich bei Ihnen vor Ort. Anlagen führender europäischer Hersteller für den mittleren und fernen Osten, für Saudi Arabien oder Japan, für die USA oder Kanada, werden von uns im Werk geprüft und abgenommen.
- Ausländische Geschäfte, die nach Deutschland eingeführt werden sollen, prüfen wir auf die Einhaltung der deutschen Baubestimmungen, die international den höchsten technischen Standard setzen und erteilen die Zulassung solcher Anlagen für einen Betrieb in Deutschland.
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