Wiederkehrende Prüfung
Seilbahnen & Schlepplifte
Laut den Seilbahngesetzen der deutschen Bundesländer sind öffentliche Seilbahnen mindestens einmal im Jahr und Schlepplifte alle zwei Jahre einer Überprüfung durch eine anerkannte Stelle zu unterziehen. TÜV SÜD ist anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle.
Wir unterstützen Betreiber von Seilbahnen und Schleppliften umfassend in allen Fragen der Sicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen durch:
- Wiederkehrende Seilbahnprüfung
- Wiederkehrende Schleppliftprüfung
- Erstellen von Sondergutachten
- Begutachtung des Anlagenwertes
- Oberflächenrissprüfungen an Klemmen, Laufwerken und Gehängen
- Rissprüfungen an Achsen und Wellen
- Kontrollen der elektrotechnischen Einrichtungen
| Ihre Vorteile: |
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Die Experten der TÜV Industrie Service verfügen über langjährige Erfahrung bei der Prüfung von Seilbahnen und Schleppliften. Durch die intensive Mitarbeit unserer Experten bei der Erstellung der technischen Richtlinien und Europäischen Seilbahnnormen sind wir bestens mit dem Stand der Technik vertraut.

