Energieausweis für Nichtwohngebäude
Für öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 qm und starker Besucherfrequenz ist ein Energieausweis spätestens zum 01. Juli 2009 Pflicht.
Mit Inkrafttreten der EnEV am 01. Oktober 2007 hat sich für Gebäudeeigentümer die Verpflichtung ergeben, bei Neubau, Verkauf, Vermietung oder nach wesentlichen Änderungen einen Energieausweis vorzuweisen.
Der Gebäudeeigentümer kann zwischen einem Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen.
Beim Verbrauchsausweis (nur für Bestandsgebäude) werden die reinen Verbrauchsdaten erfasst und witterungsbereinigt angegeben. Der Bedarfsausweis wird auf der Basis der Gebäudeeigenschaften ermittelt und ermöglicht somit eine Vergleichbarkeit des energetischen Zustands und Qualität eines Gebäudes mit einem Referenzgebäude nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung einer vergleichbaren Nutzung. Mit der neuen EnEV wurden auch neue Nachweismethoden insbesondere für Nichtwohngebäude geschaffen. Nichtwohngebäude müssen künftig nach DIN V 18599 berechnet werden. Eine wesentliche Neuerung ist die ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes, mit baulichem Wärmeschutz sowie der Beleuchtungs- und der Anlagentechnik unter Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungszonen.
TÜV SÜD bietet Ihnen:
- Ermittlung der Gebäudedaten aus der Planung bzw. Bestandsanalyse vor Ort
- Bauphysikalische und energetische Berechnungen nach DIN V 18599
- Bewertung der Energieverluste und Aufzeigen eventuelller energetische Schwachstellen
- Hinweise und Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen
- Erstellung des Energieausweises nach gesetzlich vorgegebenem Muster
| Ihre Vorteile: |
|

