Hebezeuge und Krane
TÜV SÜD: Ihr Partner auf dem Weg zur Konformitätserklärung
Hubarbeitsbühne / Regalbediengerät / Auslegerkran
Für alle Hebezeuge und Krane muss nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
vor deren Inbetriebnahme eine Konformitätserklärung vorliegen. Diese wird durch das Anbringen einer CE-Kennzeichnung bestätigt. Verantwortlich ist der Hersteller oder sein in der EG niedergelassener Bevollmächtigter. In besonderen Fällen kann dies aber auch der Betreiber sein.
Mit TÜV SÜD sind Sie gut beraten: Schnell. Wirtschaftlich. Kompetent.
Wir unterstützen Hersteller oder Errichter durch |
| Wir übernehmen für Anwender oder Betreiber |
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TÜV SÜD steht Ihnen als akkreditierte und notifizierte Stelle bei allen Fragen im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder allen anderen technischen Problemen als Partner zur Seite.


