Hebezeuge und Krane

  

TÜV SÜD: Ihr Partner auf dem Weg zur Konformitätserklärung

Hubarbeitsbühne / Regalbediengerät / Auslegerkran

Für alle Hebezeuge und Krane muss nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vor deren Inbetriebnahme eine Konformitätserklärung vorliegen. Diese wird durch das Anbringen einer CE-Kennzeichnung bestätigt. Verantwortlich ist der Hersteller oder sein in der EG niedergelassener Bevollmächtigter. In besonderen Fällen kann dies aber auch der Betreiber sein.

Mit TÜV SÜD sind Sie gut beraten: Schnell. Wirtschaftlich. Kompetent.

Wir unterstützen  Hersteller oder Errichter

durch

 

Wir übernehmen für Anwender oder Betreiber

  • planungsbegleitende Beratung
  • Prüfung technischer Unterlagen und Festigkeitsberechnungen
  • Durchführung von EG-Baumusterprüfungen
  • Beurteilung der elektrischen Ausrüstung
  • Erstellen der Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Gefahrenanalyse

 

  • Beratung beim Kauf in Form von Darstellung der technischen Unterschiede einzelner Fabrikate
  • Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Prüfung der ersten Inbetriebnahme
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen
  • Durchführung sämtlicher wiederkehrender Prüfungen

TÜV SÜD steht Ihnen als akkreditierte und notifizierte Stelle bei allen Fragen im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder allen anderen technischen Problemen als Partner zur Seite.


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de