Elegantes Verfahren von TÜV SÜD zur Begutachtung von Getrieben
Der Gesetzgeber lässt einen Weiterbetrieb nach BGV D8, § 35a (2) zu, wenn ein Sachverständiger festgestellt hat, dass dem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegen stehen. Dazu müssen Bedingungen, unter denen der Weiterbetrieb erfolgen darf, im Prüfbuch festgehalten werden. Ist eine Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer nicht möglich oder sind 90 % der theoretischen Nutzungsdauer erreicht, ist eine Generalüberholung der Getriebe zu veranlassen.
| Ihre Vorteile: |
In der Regel dauert die Untersuchung inklusive aller Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten nur 3 bis 4 Stunden. Während dieser Zeit ist der Kranbetrieb nicht möglich. Der Zeitaufwand für diese Untersuchung ist von der Getriebegröße und der Zugänglichkeit abhängig. Das Ergebnis der Begutachtung erhalten Sie in Form einer Dokumentation. Sie beinhaltet eine Zustandsbeschreibung des Getriebes mit Fotografien ausgewählter Detailbereiche, Empfehlungen für ggf. anstehende Instandsetzungen und die Festlegungen, unter denen das Hubgetriebe weiter betrieben werden kann.
|
Der Aufwand einer Getriebeinspektion auf herkömmliche Art und Weise ist mit hohen Kosten und einem erheblichen Zeitaufwand sowie Produktionsausfall verbunden.