Bauherrenvertretung
Sicher investiert mit der Rechtsverbindlichen Abnahme durch TÜV SÜD
Damit die Abnahme von Gemeinschaftseigentum rechtsverbindlich zustande kommen kann, schreibt der Gesetzgeber die Anwesenheit aller Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft vor (§ 640 BGB). Neben erheblichem Aufwand sind technische und rechtliche Kompetenz gefragt, um über eine Abnahme entscheiden zu können.
Für die Erwerbergemeinschaft und den Bauträger besteht die Möglichkeit, gemeinsam einen Gutachter zu bevollmächtigen, der beide Seiten vertritt und im Sinne eines Mediators die Abnahme leitet.
TÜV SÜD übernimmt diese Aufgabe für Sie! Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Einbindung aller Mitglieder der Wohneigentümergemeinschaft bzgl. ihrer individuellen Vereinbarungen, Bedenken und Mangelbehauptungen
- Prüfung und vollständige Dokumentation des bautechnischen Zustands hinsichtlich erkennbarer Mängel und Schäden
- Abgleich mit den vorgegebenen Plänen und der Baubeschreibung sowie evtl. Sondervereinbarungen
- Kontrolle der Prüfprotokolle auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben
- Verbindliche Entscheidung über das Vorliegen wesentlicher Mängel
- Erklärung der Abnahme bei positivem Befund
| Ihre Vorteile: |
|


