Bautechnische Abnahmen
Bautechnische Abnahmen: Mit TÜV SÜD auf der sicheren Seite
Bautechnische Abnahmen sind von besonderer Bedeutung hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen für Bauherren und Baufirmen. Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass die zu erbringende Leistung in der Hauptsache vertragsgemäß erfolgte. Die Abnahme setzt jedoch keine vollständige Mängelfreiheit voraus. Liegen Mängel vor, stellt sich für den Bauherrn die Frage, ob er die Abnahme erklären oder verweigern soll bzw. darf.
TÜV SÜD begleitet Sie bei der Abnahme oder bei der Übergabe einer Wohnung.
Im Auftrag von Eigentümergemeinschaften führen wir Abnahmen von Sonder- und Gemeinschaftseigentum durch.
Abnahmen werden nach den im BGB verankerten Formen (tatsächlich, stillschweigend, ausdrücklich) bzw. den ausschließlich in der VOB/B geregelten Formen ("förmlich" oder "fiktiv") unterschieden.


