Fachbetriebe nach § 19 I WHG

  

TÜV SÜD macht Sie zum WHG-Fachbetrieb

Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur Fachbetriebe im Sinne von § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ausführen

Arbeiten in diesem Sinne sind: Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen und Anlagenteilen. Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb beauftragen.

TÜV SÜD bietet Ihnen:

Ihre Vorteile:
  • Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit durch die Zulassung als Fachbetrieb nach WHG
  • Vermitteln Sie sich einen Überblick über die aktuellen Vorschriften in gewässerschutzrechtlicher und technischer Hinsicht
  • Erhöhen Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit mit dem TÜV-Oktagon als zugelassener Fachbetrieb nach § 19 l WHG


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de