Ortsbewegliche Druckgeräte nach TPED

  

Die neue TPED

Am 01.07.2011 hat die Richtlinie 2010/35/EU die "alte" Richtlinie 1999/36/EG ersetzt.

Statt der bisherigen Module gelten die Konformitätsbewertungs­verfahren nach ADR/RID. Nur EG-Baumusterprüfungen nach Modul B dürfen noch bis Ende 2012 angewendet werden. Alle anderen Module müssen durch die neuen Verfahren ersetzt werden.

Sind Sie fit für den Markt oder sollen wir Sie dabei unterstützen Ihre Produkte vorschriftenkonform auf den Markt zu bringen?

TÜV SÜD unterstützt Sie:

  • durch Prüfung von Druckgefäßen, Tanks und ortsbeweglichen Druckgeräten
  • bei der Zulassung Ihres betriebseigenen Prüfdienstes ("BeP-IS")
  • bei der Anpassung Ihrer Verfahren an die neue Rechtslage
  • bei der Aktualisierung Ihrer Unterlagen, wie z.B. der Konformitätserklärung

 

TÜV SÜD Industrie Service ist  Prüfstelle Xa nach ADR/RID und Notifizierte Stelle nach Richtlinie 2010/35/EU.


an den Seitenanfang  |  Seite weiterempfehlen
Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de