Audit
Vergeben Sie Aufgaben, die nicht unmittelbar zur Wertschöpfung beitragen, an einen externen Dienstleister: TÜV SÜD
Bestellung von Störfallbeauftragten / Durchführung von Sicherheitsaudits
Gemäß § 58 a BImSchG in Verbindung mit § 1 der 5. BImSchV haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, für welche die erweiterten Pflichten der StörfallV gelten, einen Störfallbeauftragten zu bestellen.
Der Störfallbeauftragte, der nicht zum betriebseigenen Personal gehören muss, hat die in § 5 BImSchV festgelegten Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit zu erfüllen.
TÜV SÜD steht Ihnen mit aktuellem Expertenwissen zur Seite und bietet Ihnen folgende Unterstützung:
- Stellung eines Störfallbeauftragten
- Durchführung von Sicherheitsaudits wie System-, Verfahrens- oder Compliance Audit
- Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems
| Ihre Vorteile: |
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Der Stöfallbeauftragte ist berechtigt und verpflichtet u.a.:
- auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage hinzuwirken,
- die Einhaltung der Vorschriften und Festlegungen zu überwachen, insbesondere durch Kontrolle der Betriebsstätte in regelmäßigen Abständen,
- einen jährlichen Bericht über seine Tätigkeiten an die Betriebsleitung zu erstatten.
Sicherheitsaudits sind in vielen Sicherheitsmanagementsystemen von Unternehmen festgeschrieben. Es werden dabei systematische und unabhängige Prüfungen durchgeführt, um festzustellen, ob sicherheitsrelevante Tätigkeiten den Anforderungen entsprechen und ob diese Anforderungen wirkungsvoll umgesetzt und geeignet sind, die festgelegten Ziele zu erreichen.

