Sonderprüfungen
Sonderprüfungen am Beispiel "Lebensdauerabschätzung für bestehende unterirdische Rohrleitungen"
Nach § 12 VAwS "Rohrleitungen" sind einwandige unterirdische Rohrleitungen grundsätzlich nicht zulässig. Forderungen der zuständigen Behörden zur Erneuerung der Rohrleitungen ergeben sich meist nach den regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen gemäß VbF / VAwS.
Als Ersatz für teure Umbaumaßnahmen ist für einen befristeten Zeitraum der Nachweis einer ausreichenden Sicherheit durch eine Lebensdauerabschätzung möglich.
| Voraussetzungen für die Lebensdauerabschätzung: | ||
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