Messtechnische Kontrollen
Nie wieder Eichen!
Messtechnische Kontrollen MTK (§ 11 MPBetreibV) statt Nacheichung
Seit Inkrafttreten der Betreiberverordnung (MPBetreibV) bzw. seit Reform des Eichwesens haben sich die Zuständigkeiten zur Überprüfung der zulässigen Messabweichungen von Medizinprodukten mit Messfunktion geändert.
TÜV SÜD bietet Ihnen
- Prüfung von Temperatur- und Druckmessgeräten / Tretkurbelergometern / Audiometern / sonstigen medizinischen Geräten (auf Anfrage ) nach § 11 MPBetreibV (Messtechnische Kontrolle)
- Übernahme des Prüfmanagements
- Erstellung von Bestandsverzeichnissen
- Erstellung von Medizinproduktebüchern
- Beratung / Information hinsichtlich MPG und MPBetreibV
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