Risikoanalyse
Risikoanalyse für Medizinprodukte aus Eigenherstellung
Nach § 3 Abs. 21 Medizinproduktegesetz (MPG) gilt: „Medizinprodukte aus Eigenherstellung“ sind Medizinprodukte einschließlich Zubehör, die in einer Gesundheitseinrichtung hergestellt und angewendet werden, ohne sie in Verkehr zu bringen oder die die Voraussetzungen einer Sonderanfertigung erfüllen.
Neben der Erbringung umfangreicher Prüfdienstleistungen steht Ihnen TÜV SÜD bei der Einführung und Optimierung Ihres Risikomanagementsystems nach DIN EN ISO 14971 zur Seite:
- Durchführung einer Risikoanalyse
- Aufbau einer elektronischen Dokumentation mittels spezieller Software
- Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs
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