Sachverständigenprüfung
Als Betreiber einer Röntgeneinrichtung müssen Sie Röntgengeräte
- vor Inbetriebnahme
- spätestens alle 5 Jahre
- nach wesentlichen Änderungen, die den Strahlenschutz beeinflussen können
durch einen vom zuständigen Ministerium anerkannten Sachverständigen gemäß RöV prüfen lassen.
Neben den bewährten Prüfungen nach MPBetreibV und StrlSchV führt TÜV SÜD auch Prüfungen nach RöV durch:
- Sachverständigenprüfung nach §§ 3, 4, 18 RöV
- Konstanzprüfung nach §§ 16, 17 RöV
- Übernahme des Prüfmanagements
- Erstellung von Bestandsverzeichnissen
- Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes
- Überprüfung der Verstärkerfolien bezüglich Anpressdruck und Verstärkungsfaktor
- Überprüfung der Röntgenbildbetrachter
- Konstanzprüfung an Bildwiedergabegeräten
- Beratung in allen Fragen des Strahlenschutzes
- Beratung im Rahmen der Röntgenverordnung
Ihre Vorteile: |
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