Sachverständigenprüfung

  

Als Betreiber einer Röntgeneinrichtung müssen Sie Röntgengeräte

  • vor Inbetriebnahme
  • spätestens alle 5 Jahre
  • nach wesentlichen Änderungen, die den Strahlenschutz beeinflussen können

durch einen vom zuständigen Ministerium anerkannten Sachverständigen gemäß RöV prüfen lassen.

Neben den bewährten Prüfungen nach MPBetreibV und StrlSchV führt TÜV SÜD auch Prüfungen nach RöV durch:

  • Sachverständigenprüfung nach §§ 3, 4, 18 RöV
  • Konstanzprüfung nach §§ 16, 17 RöV
  • Übernahme des Prüfmanagements
  • Erstellung von Bestandsverzeichnissen
  • Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes
  • Überprüfung der Verstärkerfolien bezüglich Anpressdruck und Verstärkungsfaktor
  • Überprüfung der Röntgenbildbetrachter
  • Konstanzprüfung an Bildwiedergabegeräten
  • Beratung in allen Fragen des Strahlenschutzes
  • Beratung im Rahmen der Röntgenverordnung

Ihre Vorteile:

  • Sie haben einen erfahrenen Partner.
  • Sie erhalten Rechtssicherheit.
  • Sie stellen die Qualität sicher.
  • Sie gewährleisten den Strahlenschutz für Patient und Personal.
  • Sie bekommen Planungssicherheit, denn wir informieren Sie frühzeitig, wann welche Prüfungen und Kosten zu berücksichtigen sind.
  • Sie erhalten bei gesetzlichen Änderungen umfassende Informationen.
  • Sie bekommen einen festen Ansprechpartner.


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de