Sicherheitstechnische Kontrollen

  

Funktionieren Ihre Medizingeräte zuverlässig?

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) sind bei allen in Anlage 1, § 6, der MPBetreibV aufgeführten Medizinprodukten durchzuführen. Darüber hinaus sind die Angaben des Herstellers zu beachten.

Gemäß § 2 MPBetreibV sind in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften (z.B. der BGVA3) durchzuführen.

Als führende Sachverständigenorganisation sind wir mit dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben bestens vertraut und bieten Ihnen:

  • Sicherheitstechnische Kontrollen nach § 6 MPBetreibV
  • Prüfungen nach § 2 MPBetreibV und § 5 BGVA3
  • Prüfung von medizinischen Lasern nach BGV B2 und § 6 MPBetreibV
  • Übernahme des Prüfmanagements
  • Sicherheitstechnische Beurteilung von Gerätekombinationen
  • Erstellung von Bestandsverzeichnissen
  • Erstellung von Medizinproduktebüchern
  • Beratung / Information hinsichtlich MPG und MPBetreibV
  • Ihre Vorteile:
    • Sie sichern sich ab durch eine rechtskonforme Umsetzung der MPBetreibV
    • Sie haben nur einen Ansprechpartner für alle Prüfungen
    • Sie bekommen Planungssicherheit, denn wir informieren Sie frühzeitig, wann welche Prüfungen und Kosten zu berücksichtigen sind.
    • Sie haben minimalen Aufwand, denn die Prüfung erfolgt bei Ihnen vor Ort oder in einer unserer nahe gelegenen Niederlassungen.
    • Sie erhalten bei gesetzlichen Änderungen umfassende Informationen.


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de