Brandschutz in der Kerntechnik

  

Erhöhte Brandschutzanforderungen an kerntechnische Anlagen

Bei kerntechnischen Anlagen bestehen auf Grund der nuklearen Risiken besondere Anforderungen an den Brandschutz, die u. U. deutlich über die Anforderungen der Bauordnungen hinaus gehen.

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In enger Zusammenarbeit mit systemtechnischen Abteilungen werden die speziellen Anforderungen identifiziert. 

Ihre Vorteile:
  • Wir prüfen die Brandschutzkonzepte der Anlagen unter Beachtung der nuklearspezifischen Anforderungen
  • Wir prüfen die Auslegung und Ausführung der baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutzmaßnahmen
  • Wir stellen sicher, dass die konventionellen Anforderungen erfüllt werden
  • Wir halten Kontakt zur Baubehörde
  • Wir koordinieren die Schnittstellen zu angrenzenden Rechtsgebieten
  • Wir dokumentieren die Ergebnisse unserer Prüfungen in Gutachten, Prüfberichten und sonstigen Stellungnahmen

Unsere Experten führen bei der Errichtung der Anlagen begleitende Prüfungen, nach der Errichtung Abnahmeprüfungen und während des Betriebes wiederkehrende Prüfungen durch.


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Kontakt


Karl-Heinz Lehmann / Matthias Strunz

T 089 5791-1250 / 0711 7005-818

F 089 5791-2885 / 0711 7005-811

Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de