Raupenkran
Raupenkran nach neuer Maschinenrichtlinie zertifiziert
TÜV SÜD Industrie Service hat für TADANO MANTIS die europäische Markeinführung eines Teleskop-Raupenkrans begleitet.
(März 2010)
Mit der neuen Maschinenrichtlinie sind die Anforderungen an das technische und juristische Know-how bei der Zertifizierung gestiegen. So sind nun bspw. umfangreiche Risikoanalysen Pflicht. Für die europäische Markteinführung des innovativen GTC-700EX hat die US-amerikanische TADANO MANTIS Corporation TÜV SÜD Industrie Service GmbH mit integrierten Risikoanalysen beauftragt. Darüber hinaus haben die TÜV SÜD-Experten den Kranbauer zur EU-weit verpflichtenden CE-Kennzeichnung beraten.
„Als zentraler Bestandteil der CE-Richtlinien ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Voraussetzung für die Zulassung von Maschinen auf dem europäischen Binnenmarkt“, sagt Dr. Rolf Zöllner, Risk Manager und Ansprechpartner für das Kompetenznetzwerk Maschinenrichtlinie bei TÜVSÜD Industrie Service. „Die hierfür nötige Risikobeurteilung muss auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen von möglichen Gefahren quantitativ kategorisieren.“ Darunter fallen bspw. Gesundheitsrisiken für die Fahrer und das Wartungspersonal im Sinne der Arbeitssicherheit. Wichtiges Bewertungsinstrument ist das von TÜVSÜD entwickelte Softwareinstrument HazardPro. Die Ergebnisse werden mit Hilfe einer Risikomatrix visualisiert, auf deren Basis dann individuelle risikoreduzierende Maßnahmen abgeleitet werden.
Umfassende Tests für CE-Kennzeichen
„Um den innovativen GTC-700EX auch auf den europäischen Markt zu bringen, haben wir mit TÜVSÜD den idealen Partner gefunden“, sagt Julie Fuller Vice President of Engineering von der TADANO MANTIS Corporation. „Die deutschen Experten haben unseren Teleskop-Raupenkran nicht nur nach der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DIN EN 13000 für Fahrzeugkrane geprüft, sondern auch die dafür nötigen Tests spezifiziert.“ Auf dieser Basis haben die MANTIS-Ingenieure ihr neues Produkt zunächst selbst auf umfangreiche Qualitätsanforderungen hin untersucht. Im Zentrum stand hierbei, die bestehenden Stabilitätsberechnungen nach US-amerikanischen Anforderungen mit den europäischen Anforderungen nach DIN EN 13000 in Einklang zu bringen.
Die vorgenommenen Berechnungen wurden wiederum von TÜV SÜD auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Darüber hinaus haben die Münchner Vibrations- und Lärmmessungen vorgenommen sowie die Betriebsanleitung und technische Dokumentation geprüft. Julie Fuller: „Das interdisziplinäre Know-how und die langjährige Erfahrung von TÜV SÜD geben uns Rechtssicherheit. Überdies hat uns die intensive Zusammenarbeit mit den deutschen Ingenieuren zusätzliche Impulse für die Produktweiterentwicklung geliefert.“
Vorteile auf einen Blick: |
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