Outdoor-Richtlinie
Schalltechnische Untersuchungen von Maschinen und Anlagen
Die Europäische Gemeinschaft hat mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG Anforderungen für das Inverkehrbringen von Maschinen festgelegt. Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind auch schalltechnische Untersuchungen notwendig. Bestimmte Maschinen sind hierbei besonders überwachungsbedürftig.
Mit unserem akkreditierten Prüflabor für akustische und schwingungstechnische Messungen unterstützen wir Sie umfassend und kompetent bei der Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben.
- Messtechnische Bestimmung der Schallleistung (Schallleistungsmessung)
- Zertifizierung der internen Fertigungskontrolle mit Begutachtung der technischen Unterlagen und regelmäßiger Prüfung gemäß Anhang VI der Richtlinie
- Zertifizierung und Einzelprüfung gemäß Anhang VII der Richtlinie
- Zertifizierung der Qualitätssicherung gemäß Anhang VIII der Richt linie
- Unterstützung bei der Erstellung der für den Vertrieb notwendigen Konformitätserklärung
- Service- und Dienstleistungen für Herstellerselbsterklärungen nach Anhang V (interne Fertigungskontrolle)
Ihre Vorteile: |
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