Erkundungspflicht
Erkundungspflicht für Nicht-Phase-In-Stoffe
Jeder potenzielle Registrant eines Nicht-Phase-in-Stoffes oder jeder potenzielle Registrant eines Phase-in-Stoffes, der noch nicht gemäß Artikel 28 vorregistriert ist, muss sich bei der ECHA erkundigen, ob für denselben Stoff bereits eine Registrierung vorgenommen wurde.
Der Umfang an notwendigen Informationen ist immens, die Beschaffung oft schwierig. |
Wir stellen diese Informationen für Sie zusammen, so haben Sie Zeit für Ihr Tagesgeschäft.
|



