Anpassung bzw. Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind gestiegen. Anhang II der REACH-Verordnung gibt Vorgaben an Inhalte und Qualität. Dies kommt den Beschäftigten und ihrer Arbeitssicherheit zu Gute.
TÜV SÜD erstellt für Sie Sicherheitsdatenblätter nach REACH und GHS |
- Sicherheitsdatenblätter (SDB) müssen gemäß Art. 31 REACH an die Erfordernisse des Anhang II REACH und die Erfordernisse der CLP-Verordnung angepasst oder neu erstellt werden.
- Jeder Akteur der Lieferkette, der einen Stoffsicherheitsbericht unter REACH erstellt hat, muss sogenannte erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB) ausarbeiten.
- Ggf. ist in Folge von CLP auch die Klassifizierung nach dem Transportrecht anzupassen, vor allem hinsichtlich der Endpunkte „Umweltgefahren", „Ätz/Reizwirkung auf die Haut" und „korrosiv gegenüber Metallen".
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