Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor Gesundheitsrisiken
Menschen beim Umgang mit Gefahrstoffen vor Gesundheitsrisiken zu schützen, ist die Kernforderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Der Gesundheitsschutz des Mitarbeiters an seinem Arbeitsplatz hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe seines Krankenstandes. Nur mit gezielter Prävention lassen sich Fehlzeiten senken. Um den betrieblichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wurden Arbeitsplatzgrenzwerte definiert (MAK, TRK), bei deren Einhaltung aus toxikologischer Sicht keine Gefährdung des Mitarbeiters besteht. Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann in der Regel durch Messungen belegt werden.
Belegen Sie die Einhaltung der Grenzwerte mit Messungen durch TÜV SÜD:
- Begehung der Arbeitsbereiche und Erfassung der eingesetzten Gefahrstoffe - Erarbeitung eines Gefahrstoffverzeichnisses
- Erstellung der benötigten Betriebsanweisungen
- Durchführen der erforderlichen Gefahrstoffmessungen (am Arbeitsplatz, Arbeitsbereichsanalysen und Kontrollmessungen einschließlich Expositionsmessungen)
- Erstellung des Berichtes nach den Vorgaben des AKMP
- Terminverfolgung durch uns (auf Wunsch)
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