Unterstützung für die FASI
TÜV SÜD: Unterstützung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Fragen Sie Ihre betriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit doch einmal nach den jüngsten Änderungen im deutschen Vorschriften- und Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheit. Und haben Sie bitte Verständnis, wenn die Antwort nicht ganz vollständig ausfällt. Denn erstens gibt es eine ganze Reihe neuer Änderungen; und zweitens ergeht es Ihrem Arbeitssicherheitsbeauftragtem vielleicht wie vielen Kollegen in anderen Unternehmen: Die Beratungstätigkeit wird neben den eigentlichen Aufgaben im Betrieb erbracht, oft auch noch in Kombination mit weiteren Beauftragtenfunktionen. Das erweitert zwar den Horizont bezüglich der betrieblichen Abläufe - lässt aber gleichzeitig viel zu wenig Zeit dafür, sich konsequent und systematisch mit fachlichen Problemen zu befassen. Zum Beispiel mit den besagten jüngsten Änderungen in staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerken.
Diese sollen übrigens den Ausgestaltungsspielraum für Arbeitgeber vergrößern. Aber genau das führt auch zu Unsicherheiten, mehr Dokumentationsaufwand und einer deutlich höheren Eigenverantwortung für Sie als Unternehmer, Führungskraft oder die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI).
Zur wichtigsten Dokumentationsgrundlage für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wird immer mehr die Gefährdungsbeurteilung. Um Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen auch wirklich rechtssicher erfassen, beurteilen und festlegen zu können, ist mittlerweile - auch zusätzlich zu Ihrer internen Fachkraft - die Einbeziehung externer Fachexperten nicht mehr nur empfehlenswert.
... und so sieht die Umsetzung aus:
Neben der Tätigkeit der betrieblichen FASI, die alle zeitintensiven Routineaufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz übernimmt, werden spezielle Fragestellungen und Entscheidungsvorlagen effektiv, rechtssicher und neutral durch einen Sicherheitsingenieur von TÜV SÜD bearbeitet. So zum Beispiel bei der Gefährdungsermittlung, der Beurteilung des Restrisikos und der Festlegung entsprechender Schutzmaßnamen.
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