Explosionsschutz nach BetrSichV
Explosionsschutzdokument nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)? TÜV SÜD hilft.
Als Unternehmer haben Sie gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ein sogenanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem jeweils neuesten Stand zu halten.
Aus diesem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen wurden,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen wurden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
- welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden und
- für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anlage 2 BetrSichV gelten.
Die Bewertung des Explosionsschutzes ist je nach Art
- der Tätigkeiten,
- der Arbeitsbedingungen und
- des Arbeitsplatzes
vorzunehmen.
Das Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der Arbeit in dem explosionsgefährdeten Bereich erstellt werden. Es ist zu überarbeiten, wenn wesentliche Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen werden.
Wir übernehmen das für Sie! Ihre Sicherheitsingenieure von TÜV SÜD.
Wir unterstützen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei der Erarbeitung Ihrer betrieblichen Explosionsschutzdokumente. Bei Bedarf ziehen wir dabei Experten aus weiteren Fachbereichen von TÜV SÜD hinzu.
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