Umgang mit Arbeitsmitteln

  

Warum TÜV SÜD auf den Umgang Ihrer Mitarbeiter achtet

Wir meinen natürlich den Umgang Ihrer Mitarbeiter mit Arbeitsmitteln. Und die Gefährdungsbeurteilung, die Sie als Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu durchführen müssen: Um festzustellen, ob und welchen Risiken Ihre Mitarbeiter durch die Benutzung von Arbeitsmitteln ausgesetzt sind. Sie haben dann geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und diese regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung müssen Sie dokumentieren.

Das alles ist aufwändig. Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese Gefährdungsbeurteilung nicht nur auf das Arbeitsmittel selbst, sondern auch auf die Wechselwirkung von Arbeitsmitteln untereinander, mit anderen Arbeitsstoffen und mit der Arbeitsumgebung beziehen muss.

Ferner müssen Sie in der Gefährdungsbeurteilung folgende Faktoren berücksichtigen:

  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen (z.B. Lärm, Gefahrstoffe);
  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes;
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln; insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen;
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitszeit;
  • die Qualifikation der Beschäftigten und
  • notwendige Prüfungen.

Gut zu wissen, dass es dafür Experten gibt: TÜV SÜD.

Unsere Sicherheitsingenieure unterstützen Sie beim rechtssicheren Durchführen der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV für Ihre Arbeitsmittel. Als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung bieten wir auch weitere Dienstleistungen an, wie zum Beispiel

  • sicherheitstechnische Bewertungen von überwachungsbedürftigen Anlagen nach BetrSichV,
  • die Festlegung der Prüffristen auf Basis der sicherheitstechnischen Bewertungen und
  • die Beschreibung von Schutzmaßnahmen sowie notwendiger Prüfungen. 

Ihre Vorteile:

  • Sie verhindern unproduktive Stillstände und Ausfallzeiten von Mitarbeitern.
  • Beim Erfüllen von staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seiten:  u.a. beim Arbeitsschutzgesetz sowie bei der Betriebssicherheits-, Biostoff- und Gefahrstoffverordnung.
  • Sie verfügen jeerzeit über Dokumentationen als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und im Schadenfall.
  • Wir schaffen eine rechtssichere und praxisnahe Unterweisungsgrundlage für Ihre Mitarbeiter.

Mit anderen Worten: Wir können sehr viel für Sie tun, um Sie in jeder Hinsicht zu entlasten. Klingt interessant für Sie? Dann rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns. Wir informieren Sie gerne ausführlicher.


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de