DGUV V2
Neue DGUV V2:
Neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" seit 01.01.2011
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - das ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - hat die Rechtsgrundlage für die Regelbetreuung von Unternehmen > 10 Beschäftigte in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zum 1. Januar 2011 geändert. Ohne Übergangsfrist gilt also seit 01.01.2011 die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) anstelle der derzeitigen BGV A2.
Ausnahme: Die Unfallkasse Sachsen hat beschlossen, die neue DGUV Vorschrift 2 vorerst noch nicht in Kraft zu setzen. Nähere Infos unter: www.unfallkassesachsen.de Bis dahin gilt in Sachsen die GUV-V A6/7 GUV 0.5 UVV "Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" weiter.
TÜV SÜD Life Service bietet Ihnen gemäß der neuen DGUV V2 die arbeitsmedizinische und/oder arbeitssicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) an. Lassen Sie sich von unseren Experten zur neuen DGUV V2 beraten und/oder fordern Sie gleich ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen an!
Hier die wichtigsten Fakten zur neuen DGUV V2:
Die Unfallverhütungsvorschrift ist die Bemessungsgrundlage der Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische jährliche Gesamtbetreuung besteht künftig aus der Grundbetreuung und einem zusätzlichen betriebsspezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert.
Die Unternehmen werden über ihre Hauptbetriebsart nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ Code 2008) des statistischen Bundesamtes Wiesbaden einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet, die den Umfang der jährlichen Grundbetreuung festlegt.
Jährliche Grundbetreuung | Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III |
Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigten) | 2,5 | 1,5 | 0,5 |
Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt (i.d.R. 20%) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (80%) aufgeteilt werden.
Sowohl die Grundbetreuung als auch eine angemessene betriebsspezifische Betreuung müssen
dem Unfallversicherungsträger spätestens ab 2012 nachgewiesen werden.
Mit der Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift soll die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung weiter verbessert und mögliche Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz mehr genutzt werden.
Hinweis für Kunden von TÜV SÜD Life Service: Wir kommen auf Sie zu. |
Für Kunden der TÜV SÜD Life Service GmbH erfolgt die Abstimmung des Betreuungskonzeptes nach DGUV V2 durch die betreuenden Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. |
Betreuung in Arbeitsmedizin und/oder Arbeitssicherheit durch TÜV SÜD
Unsere Experten entwerfen gemeinsam mit Ihnen ein arbeitsmedizinisches und sicherheitstechnisches Betreuungsprogramm. Damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können, benötigen wir von Ihnen:
- die Angabe Ihres Unfallversicherungsträgers (BG, Unfallkasse)
- wenn bekannt den WZ-Code nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes Wiesbaden
- die voraussichtliche Zahl Ihrer Beschäftigten (Köpfe) im Jahresmittel
- voraussichtliche Zahl Zeitarbeitnehmer im Jahresmittel.
Individuelle Betreuung durch TÜV SÜD |
Auf Basis Ihrer Angaben unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot – entweder für die Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Kombibetreuung aus einer Hand. Hier geht es zur Angebotsanfrage. Wir freuen uns auf Ihre Angebotsanfrage und stehen für Rückfragen gerne unter der kostenfreien Service-Nummer 0800-369 1007 zur Verfügung. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: ls.vertrieb@tuev-sued.de |
Fragen und Antworten zur neuen DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Fragen und Antworten zur neuen Unfallverhütungsvorschrift.
Mustertext der DGUV Vorschrift 2
Ein Mustertext der DGUV Vorschrift 2 steht als Download auf der Homepage der DGUV zur Verfügung.

