Betriebliches Eingliederungsmanagement

  

Disability Management: Jetzt ist TÜV SÜD gefragt

Sind Sie mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vertraut?

Zur Erinnerung: Das Gesetz schreibt vor, dass mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement zu helfen ist, wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen (siehe SGB IX § 84 ). Dadurch sollen Defizite in einer arbeitsteiligen Gesellschaft ausgeglichen werden, die oft unüberwindbare Hürden für behinderte Menschen oder für chronisch Kranke bilden.

Die Rechtslage stellt organisatorisch wie fachlich eine besondere Herausforderung dar: Denn das Eingliederungsmanagement erfordert das Zusammenwirken aller Beteiligten; vom Unternehmen über die Sozialversicherungs- und Rehabilitationsträger bis hin zu den Integrationsämtern. Vor allem die Fülle von Rechtsvorschriften und der Zuständigkeits-"Dschungel" sind schwer zu durchdringen.

Mit TÜV SÜD als Partner können Sie auf die effektive Unterstützung des Eingliederungsmanagements durch neutrale, externe Experten zählen. Und das sollten Sie auch: Denn die Umsetzung erfolgreichen Disability Managements zählt zu den Bestandteilen eines nachhaltigen Gesundheitsschutzes - und dieser ist ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.

 

Ihre Vorteile:

  • TÜV SÜD hilft bei der Begrenzung von Folgekosten durch Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit.
  • TÜV SÜD engagiert sich für die rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

 

Sie möchten sich umfassend informieren? Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir beraten Sie gerne auch in einem persönlichen Gespräch.

 

 


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de