Fahrerlaubnisverordnung: Notwendige Untersuchungen

  

Sie fahren gut mit TÜV SÜD

Wenn Ihr Arbeitsplatz auf vier oder mehr Rädern rollt, kennen Sie die Fahrerlaubnisverordnung: Wer das Steuer beruflich in der Hand hält, muss sich in bestimmten Zeitabständen untersuchen lassen. Machen sie keine Umwege und nehmen Sie gleich Kurs auf TÜV SÜD. Denn wir bieten Ihnen alle Untersuchungen aus einer Hand. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchführung verkehrsmedizinischer Untersuchungen. Damit ist eine qualifizierte Untersuchung und Beratung jederzeit gewährleistet.

Für Lkw-Fahrer gilt:

Bei Erstantrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen schwerer als 3,5t benötigt jeder Fahrer eine ärztliche Untersuchung und eine Augenuntersuchung, einschließlich Gesichtsfeldbestimmung.
Diese Untersuchungen müssen bei Führerschein Klasse C1 und C1 E (Gewicht 3,5t - 7,5t), ab dem 50 Lebensjahr alle 5 Jahre und bei Klasse C und CE in 5-jährigem Abstand nach der Erstuntersuchung durchgeführt werden. Inhaber eines alten Führerschein der Klasse 2 müssen vor Vollendung ihres 50. Lebensjahres und dann alle 5 Jahre zur Verlängerung eine ärztliche und Augenuntersuchungsbescheinigung vorlegen.

Bei Bewerbern um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt:

Bei Neuantrag muss eine ärztliche, eine Augenuntersuchung und eine Leistungsuntersuchung vorliegen. Die Fahrerlaubnis wird für maximal 5 Jahre erteilt. Zur Verlängerung wird dann jeweils eine ärztliche und Augenuntersuchung gefordert. Ab dem 50. Lebensjahr benötigen z.B. Omnibusfahrer alle 5 Jahre eine Leistungsuntersuchung.
Für Pkw-Fahrer (z.B. Taxi) muss diese Untersuchung ab dem 60. Lebensjahr vorliegen.

 

Ihre Vorteile:

  • TÜV SÜD bietet alle Untersuchungen aus einer Hand.
  • Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchführung verkehrsmedizinischer Untersuchungen. Damit ist eine qualifizierte Untersuchung und Beratung jederzeit gewährleistet.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei Erwerb oder Verlängerung der Fahrerlaubnis.

 


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de