Vorsorgeuntersuchung Atemschutz
Vorsorge mit TÜV SÜD: Für Sie beweisen wir langen Atem
In bestimmten Betriebsbereichen und bei Notfällen können Situationen auftreten, in denen giftige Gase, Rauche oder ungenügender Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft das Tragen von Atemschutzgeräten notwendig machen.
Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen; sie werden zur Schadstoffabwehr als Filtergeräte und zur Sicherstellung der Sauerstoffversorgung als Isoliergeräte eingesetzt.
Träger von Atemschutzgeräten müssen fit sein:
- Das Tragen von Atemschutzgeräten führt in der Regel zu einer zusätzlichen Belastung, die durch das Gewicht des Atemschutzgerätes und seine Druckdifferenzen bei der Ein- und Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand) verursacht wird.
- Zusätzlich wirken sich auch die Arbeitsplatzbedingungen (z.B. das Klima), die Schwere der Arbeit und die Benutzungsdauer des Atemschutzgerätes mehr oder weniger belastend aus.
- Atemschutzgeräte sind eine vorübergehende Schutzmaßnahme; sie können nicht ständig getragen werden.
Als Regel gilt: Wer Atemschutz anwendet, muss sich einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterziehen.
Die erfahrenen Arbeitsmediziner von TÜV SÜD sind perfekt für diesen Check:
Im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 26 stellen sie die Eignung des Atemschutzgeräteträgers fest. Dieser Check dauert etwa 45 Minuten. Folgende Fragestellungen stehen dabei im Mittelpunkt:
- Ist körperlich wie psychisch die Eignung zum Tragen eines Atemschutzgerätes gegeben?
- Können Hilfsmittel wie Brillen oder Prothesen getragen werden?
- Wie ist mit Bartträgern zu verfahren?
Die Vorsorgeuntersuchungen sind je nach Alter des Atemschutzträgers, dem Gewicht des verwendeten Atemschutzgerätes und den eingesetzten Filtern im Abstand von ein bis drei Jahren zu wiederholen.
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