Externe Brandschutzbeauftragte
Holen Sie TÜV SÜD an Bord. Am besten gleich.
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der „besonderen Art und Nutzung“ eines Gebäudes oder der Anwendung der Industriebaurichtlinie entstehen. Für Verkaufsstätten von mehr als 2000 m² sind in einigen Bundesländern Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben (siehe Verkaufsstättenverordnung).
Tatsächlich können Brandschäden nicht nur Gebäude betreffen, sondern auch zu existenzbedrohenden Situationen für kleine und mittlere Unternehmen führen: Zum Beispiel, wenn Zahlungen von Schadensversicherern ausbleiben, wenn Konventionalstrafen verhängt wurden oder wenn Produktionsausfall zum Verlust von Aufträgen oder Kunden führt. Bei Personenschäden in einem Brandfall können gegen die Unternehmensleitung sogar strafrechtliche Ermittelungen eingeleitet werden.
Aus diesen Gründen ist die eingehende Beratung durch einen externen Brandschutzbeauftragten oder besser noch dessen Bestellung nachdrücklich zu empfehlen.
Die Brandschutzbeauftragten von TÜV SÜD übernehmen für Sie die fachgerechte Betreuung und Beratung gemäß der Richtlinie der Schadensversicherer VdS (2000):
- Ausbildung von Brandschutz- und Räumungshelfern und Schulung von Mitarbeitern
- Konzeption einer sinnvollen Flucht- und Rettungswegbeschilderung in Ihrem Unternehmen
- Erstellen und Aktualisieren von Brandschutzordnung sowie Flucht- und Rettungswegplänen
- Beratung zu Fragen des baulichen Brandschutzes: z.B. bei der Planung von Neu- und Umbauten
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisieren von Brandschutzübungen
- Abstimmung mit Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes (Aufsichtsbehörden, Feuerwehr, Feuerversicherer)
- Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
Ihre Vorteile: |
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Wenn Sie mehr über unsere Leistungen wissen möchten, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns. Wir informieren Sie gerne unverbindlich.



