Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
Am besten ist die Flucht nach vorn.
Denken und handeln Sie bitte vorausschauend, wenn es um das Thema Brandschutz geht. Denn alljährlich sind menschliches Leid und Schäden in Milliardenhöhe durch Brandfälle zu beklagen - und das trotz hoher Investitionen in den baulichen und technischen Brandschutz.
Die Erstellung von Feuerwehrplänen sowie von Flucht- und Rettungsplänen ist für Gebäude besonderer Art und Nutzung nach den Vorschriften des Baurechts zwingend erforderlich.
Auch Vorschriften aus dem Arbeitschutz (z.B. ArbSchG, ArbStättV, BGV A1, BGI 560) fordern von Ihnen als Unternehmer, Alarm- sowie Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitstätten dies erfordern.
TÜV SÜD erstellt für Sie Feuerwehr- sowie Flucht- und Rettungspläne
Unsere Sicherheitsingenieure erarbeiten zusammen mit Ihnen ein durchgängiges Brandschutz- und Notfallkonzept und erstellen alle dazu erforderlichen Unterlagen:
- mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmte Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 als Einsatzdokument im Brand- und Notfall (Lage und Geschosspläne mit Objektinformationen und Feuerwehrschnellauskünften)
- Flucht- und Rettungspläne nach ArbStättV und BGV A 8 für Beschäftigte und Besucher
- Brandschutzordnungen (Teile A bis C) nach DIN 14096
- Alarm-, Evakuierungs- und Gefahrenabwehrpläne
Zu unseren Leistungen zählen außerdem:
- die präventive Gestaltung eines durchgängigen Sicherheitskonzeptes,
- die zielgerichtete Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter,
- die Einweisung und Information von Besuchern und Fremdfirmen,
- aufeinander abgestimmte bautechnische, technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen.
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Wenn Sie mehr über unsere Leistungen wissen möchten, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns. Wir informieren Sie gerne ausführlicher.



