Radiologie

  

Qualitätssicherung in der Radiologie: Ärztliche Stelle Hessen

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Die diagnostische Aussagekraft einer Untersuchung ist abhängig von der Bildqualität. Dabei muss die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich gehalten werden. Die Ärztliche Stelle Hessen unterstützt Sie bei der Erreichung dieses Zieles: In Übereinstimmung mit der Röntgenverordnung, den Leitlinien der Bundesärztekammer und den Vorgaben des Sozialministeriums für die Arbeit der Ärztlichen Stelle Hessen.

Wichtig für Anwender von Medizin- und Röntgentechnik 

Der Umfang der vorgeschriebenen Maßnahmen hat durch die am 01. Juli 2002 in Kraft getretene neue Röntgenverordnung (RöV) zugenommen; in erster Linie durch Berücksichtigung der technischen Weiterentwicklung. So werden beispielsweise Bildwiedergabegeräte (Monitore) und bestimmte Teleradiologie-Anwendungen in die Qualitätssicherung einbezogen. Die Stärkung der Position des strahlenanwendenden Arztes im Rahmen der "rechtfertigenden Indikation" und erweiterte Dokumentationsvorgaben bringen entsprechende Änderungen in den Arbeitsabläufen mit sich. Die Ärztliche Stelle Hessen ist der richtige Ansprechpartner rund um diesen Themenbereich.

Am 15. September 2007 hat die Ärztliche Stelle Hessen zusammen mit dem Hessischen Sozialministerium die ersten Zertifikate Röntgenqualität vergeben.
  
Eine aktuelle Liste aller Zertifikatsinhaber finden Sie in Kürze hier.
  
Patienteninformationen zur Ärztlichen Stelle und zur Röntgenqualität in Hessen bietet eine neue Infobroschüre, die wir ebenfalls zusammen mit dem Hessischen Sozialministerium veröffentlicht haben.


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Kontakt


PD Dr. Michael Walz

Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen
TÜV SÜD Life Service GmbH
Am Römerhof 15
60486 Frankfurt

T 069-7916122 oder 0700 77723465

F 069-7916181

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