Radiologie
Qualitätssicherung in der Radiologie: Ärztliche Stelle Hessen
Die diagnostische Aussagekraft einer Untersuchung ist abhängig von der Bildqualität. Dabei muss die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich gehalten werden. Die Ärztliche Stelle Hessen unterstützt Sie bei der Erreichung dieses Zieles: In Übereinstimmung mit der Röntgenverordnung, den Leitlinien der Bundesärztekammer und den Vorgaben des Sozialministeriums für die Arbeit der Ärztlichen Stelle Hessen.
Wichtig für Anwender von Medizin- und Röntgentechnik
Der Umfang der vorgeschriebenen Maßnahmen hat durch die am 01. Juli 2002 in Kraft getretene neue Röntgenverordnung (RöV) zugenommen; in erster Linie durch Berücksichtigung der technischen Weiterentwicklung. So werden beispielsweise Bildwiedergabegeräte (Monitore) und bestimmte Teleradiologie-Anwendungen in die Qualitätssicherung einbezogen. Die Stärkung der Position des strahlenanwendenden Arztes im Rahmen der "rechtfertigenden Indikation" und erweiterte Dokumentationsvorgaben bringen entsprechende Änderungen in den Arbeitsabläufen mit sich. Die Ärztliche Stelle Hessen ist der richtige Ansprechpartner rund um diesen Themenbereich.



