Das Infektionsschutzgesetz (IFSG)

  

Mehr Sicherheit im Lebensmittelbereich

Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, den im Lebensmittelbereich Beschäftigten mehr Eigenverantwortlichkeit für den Infektionsschutz zu vermitteln. Eine "Unterweisung" soll Kenntnisse über ansteckende Krankheiten, ihre Infektionswege und notwendige Schutzmaßnahmen vermitteln.

In dem Gesetz ist allerdings keine Regelung darüber verankert, wie Sie sich als verantwortlicher Vorgesetzter Sicherheit über den Stand Ihrer Beschäftigten in Bezug auf Dauerausscheidung von kritischen Keimen verschaffen können. 

Andererseits fordern die allgemein gültigen Haftungsregeln, dass ein in der Lebensmittelproduktion Verantwortlicher „geeignete“ Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit seiner Produkte zu gewährleisten.

TÜV SÜD zeigt Ihnen, welche Maßnahmen das sind. Mehr noch:

Als Ihr Dienstleister in Sachen Sicherheit bieten wir Ihnen zwei Komponenten an, mit denen Sie dokumentieren können, dass Sie die notwendige Sorgfalt bei der Produktion von Lebensmitteln und deren Weitergabe aufwenden.

  • Die erste Komponente ist die fachlich fundierte Unterweisung Ihrer Mitarbeiter: Anhand der offiziellen Unterweisungsfolien des Landesgesundheitsamtes und selbstverständlich durch dazu befugte Ärzte.
  • Die zweite Komponente ist eine Befragung, Untersuchung (inklusive Stuhluntersuchung) und Beratung Ihrer Mitarbeiter und – bei Unbedenklichkeit – die abschließende Dokumentation für Ihre Unterlagen durch ein Zeugnis.

Ihre Vorteile:

  • Das Angebot von TÜV SÜD stellt im Rahmen einer Zertifizierung Ihres Qualitätsmanagements eine empfehlenswerte Maßnahme zur Dokumentation der Sicherheit Ihrer Produktionsabläufe dar.

Sie wünschen weitere Informationen? Rufen Sie an oder mailen Sie uns. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de