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Abgasuntersuchung

  

Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)


Seit April 2006 wird das Abgasverhalten bei Krafträdern im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft. Eine AU-Plakette wird bei der Abgasuntersuchung von Krafträdern nicht angebracht.

Für welche Krafträder gilt die Abgasuntersuchung?

  • Stichtag: Ab Erstzulassung 1. Januar 1989 ist die Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung vorgeschrieben.
  • Kraftrad-Art: Der Untersuchungspflicht unterliegen alle Krafträder, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, mit 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Neben den Zweirädern für die die vorgenannten Kriterien zutreffen sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge („Trikes“) und vierrädrige Kraftfahrzeuge („Quads“), diese mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW, und den vorgenannten Kriterien von der Untersuchungspflicht betroffen.
  • Ausnahmen: Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren (z.B. Diesel) sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen.

Gerne können Sie sich jederzeit bei Fragen rund um die AUK an die Experten von TÜV SÜD in einem der TÜV SÜD Service-Center wenden. Hier wird die AUK selbstverständlich auch durchgeführt. Am besten melden Sie sich gleich dazu an.


 

 


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de