Schadengutachten
Unfall? Der schnelle Weg zum Schadengutachten
Sie sind mit Ihrem Bike in einen Unfall geraten? Wenn Sie nicht schuld sind, müssen Sie den Schaden möglichst schnell von neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.
Welche Reparaturkosten werden für die Instandsetzung meines Motorrads anfallen? Wie hoch ist die Wertminderung? Oder handelt es sich gar um einen Totalschaden? Wie hoch sind dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert? Fragen, die auf der Grundlage des TÜV SÜD-Schadengutachtens entschieden werden. Aufgrund Ihrer jahrzehntelangen Kompetenz sind die TÜV SÜD-Experten die perfekte Anlaufstelle, um sich beraten und das Schadensgutachten erstellen zu lassen. Sie können sich telefonisch an Ihr TÜV Service-Center wenden oder den Auftrag schriftlich erteilen (Auftragsformular als Download rechts).
Das TÜV SÜD-Schadengutachten: Schnell klare Verhältnisse
Bei Bagatellschäden (bis etwa 750 Euro) wird die Gutachtengebühr eventuell nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet; die Experten von TÜV SÜD werden Ihnen in diesen Fällen auch von der Erstattung eines Vollgutachtens abraten und Ihnen ggf. preisgünstigere, erstattungsfähige Dienstleistungen anbieten.
Ob Bagatelle oder größerer Blechschaden: Wenn Sie in eine Unfallsituation geraten, sollten wissen, was es dann alles zu regeln gilt. Wichtige Informationen dazu gibt es in Ihrem TÜV SÜD Service-Center.
Den Auftrag zu einem TÜV SÜD-Schadengutachten sollten Sie am besten gleich ganz bequem online erteilen. Dazu einfach in der Download-Box rechts das Formular abrufen, ausfüllen und an das TÜV SÜD Service-Center in Ihrer Nähe geben.
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