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Umbau und Tuning

  

Änderungen am Oldtimer: Welche Regeln gelten?

Sie wollen Ihren Oldtimer mit einem Ein-, An- oder Umbau fit für die Gegenwart machen? Oder Sie wollen das gute Stück noch ein bisschen verschönern? Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt! Riskieren Sie nicht die Berechtigung für das H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen), die Sie durch ein Oldtimer-Gutachten von TÜV SÜD erhalten können.

Erlaubt sind zum Beispiel:

  • behindertengerechte Umbauten

  • Umbau der elektrischen Anlage von 6 auf 12 Volt.
  • Nachrüstung eines Katalysators

Nicht zulässig dagegen sind beispielsweise:

  • Umbauten von Limousine oder Coupé zum Cabrio
  • Tieferlegungen, wenn diese nicht schon damals angeboten wurden
  • Einbau von Scheinwerfern, die nicht dem Original-Typ entsprechen - außer es handelt sich um zeitgenössisches Zubehör

Von diesen Beispielen zu den generellen Regelungen: Die sind im Oldtimerkatalog (siehe rechts) von den TÜV SÜD-Fachleuten für Sie zusammen gefasst. Bleiben immer noch Fragen offen? Dann können Sie sich gerne an die Oldtimer-Experten am TÜV SÜD Service-Center wenden.


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de