Umbau und Tuning
Änderungen am Oldtimer: Welche Regeln gelten?
Sie wollen Ihren Oldtimer mit einem Ein-, An- oder Umbau fit für die Gegenwart machen? Oder Sie wollen das gute Stück noch ein bisschen verschönern? Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt! Riskieren Sie nicht die Berechtigung für das H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen), die Sie durch ein Oldtimer-Gutachten von TÜV SÜD erhalten können.
Erlaubt sind zum Beispiel:
behindertengerechte Umbauten
- Umbau der elektrischen Anlage von 6 auf 12 Volt.
- Nachrüstung eines Katalysators
Nicht zulässig dagegen sind beispielsweise:
- Umbauten von Limousine oder Coupé zum Cabrio
- Tieferlegungen, wenn diese nicht schon damals angeboten wurden
- Einbau von Scheinwerfern, die nicht dem Original-Typ entsprechen - außer es handelt sich um zeitgenössisches Zubehör
Von diesen Beispielen zu den generellen Regelungen: Die sind im Oldtimerkatalog (siehe rechts) von den TÜV SÜD-Fachleuten für Sie zusammen gefasst. Bleiben immer noch Fragen offen? Dann können Sie sich gerne an die Oldtimer-Experten am TÜV SÜD Service-Center wenden.



