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Hauptuntersuchung

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Baden-Württemberg und Bayern

Preise in Baden-Württemberg und Bayern

Die wichtigsten Gebühren für Haupt- und Abgasuntersuchung an den TÜV SÜD Service-Centern in Baden-Württemberg und  Bayern im Überblick:

(Gültig ab 01. Februar 2012)

Untersuchungsart/
Fahrzeugart

Gebühr je Untersuchung nach zulässigen Gesamtgewichtsklassen1) in Euro (inkl. MwSt.)

Untersuchung n. § 29 StVZO:
Hauptuntersuchung (HU) 3)

bis 3,5 t2)

bis 7,5 t

bis 12,0 t

bis  18,0 t

bis  32,0 t

über 32 t

PKW, Mietwagen, Taxi, andere mehrspurige Kfz

53,50

 

 

 

 

 

Kraftrad

40,20

 

 

 

 

 

Lastkraftwagen, Zug-/ Arbeitsmaschinen, sonst. Kfz

53,50

71,30

85,60

94,00

102,90

122,40

Anhänger, Sattelanhänger

 

39,70

67,00

80,00

86,00

101,50

112,50

Anhänger ohne Bremse

 

20,80

 

 

 

 

 

Land- od. forstw. Zugm. bis 40 km/h

36,50

 

 

 

 

 

Land- od. forstw. Zugm. über 40 km/h

36,50

61,00

72,60

80,00

 

 

Abgasuntersuchung (nur in Verbindung mit der Hauptuntersuchung)

 

ohne Katalysator

 

23,50

 

 

 

 

 

geregelter Katalysator

 

27,20

 

 

 

 

 

geregelter Katalysator OBD 

4)

15,30

 

 

 

 

 

Diesel-Pkw / Nutzfahrzeuge

 

35,00

57,00

74,70

Diesel-Pkw / Nutzfahrzeuge OBD 4)

29,50

 46,60

 46,60

 Kraftrad

 

20,30

 

 

 

 

 

 

1) Für HU und SP gilt: zulässige Achslast der gebremsten Achse(n) bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bzw. zulässige Achslast(en) bei Sattelanhängern und Starrdeichselanhängern.

 

2) Die Gebühr für eine eventuelle Nachuntersuchung nach einer Hauptuntersuchung beträgt 9,85 EURO.

 

3) Inkl. 1,00 EURO zzgl. MwSt. für die Bereitstellung von Vorgaben nach Nr. 1 Anlage VIII a StVZO.

 

4) Ohne Endrohrmessung; ab EZ 2006



In der Gebühr enthalten sind die Preise für die Plakette, die Erstellung eines Berichtes und die Erläuterung der Befunde. Ggf. fallen weitere Gebühren für Reiseaufwendungen, Datenbeschaffung und Ergänzungsprüfungen an. Zusätzlich gilt die Vergütungsordnung der TÜV SÜD Auto Service GmbH in der jeweils gültigen Fassung.


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