Kontrollgerätekarten
Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte
Seit dem 1. Mai 2006 ist innerhalb der Europäischen Union der digitale Tachograph für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Betroffen sind Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Busse mit mindestens neun Sitzen. Altfahrzeuge müssen übrigens nicht umgerüstet werden. Mit dem digitalen Tacho sollen Manipulationen bei den Lenk- und Ruhezeiten erschwert und der Zugriff der Kontrollbehörden auf die Daten erleichtert werden.
Voraussetzung für den Betrieb der digitalen Tachos sind die so genannte Fahrerkarte, die Unternehmenskarte sowie die Werkstattkarte. Alles, was Sie zu den einzelnen Karten wissen müssen, finden Sie auf den folgenden Seiten. Dort stehen auch die Antragsformulare für Ihre Karten zum Download bereit.



